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AGB

  1. Allgemeine Bestimmungen
  • Der Belle Epoque Ski Cup (BSC) ist ein Event des Belle Epoque Ski Cup Vereins, im Folgenden „Veranstalterin“ genannt.
  • Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte zum BSC akzeptiert der Erwerber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Inhaber einer Eintrittskarte, der seine Eintrittskarte nicht über die von der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter erworben hat oder sonst wie Inhaber einer Eintrittskarte geworden ist, akzeptiert diese Allgemeinem Geschäftsbedingungen in demjenigen Moment, in dem er die Eintrittskarte in Besitz nimmt.
  • Der BSC findet bei jeder Witterung im Freien statt.
  • Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist strikte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Festareal ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte. Zivil- und strafrechtliche Schritte der Veranstalterin bleiben vorbehalten.
  • Der BSC findet an folgenden Teilgeländen statt:
    Ski-Hang, Restaurant Schweizerhof, Skibar Viktoria und der Bahnhofmatte.
  • Der BSC-Besucher ist damit einverstanden, dass er filmisch und/oder akustisch aufgenommen wird und dass diese Aufnahmen kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung seiner diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichtet er ausdrücklich und unwiderruflich.

 

  1. Programm
  • Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung den Inhalt und/oder das Programm des BSC zu ändern.

 

  1. Zugang und Verhalten 

    3.1 Verkehr

  • Parkieren auf den Zufahrtsstrassen zum Ski-Hang ist untersagt.
  • Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.

    3.2 Eintritt

  • Die Eintrittskarte muss an der offiziellen Kasse der Veranstalterin gegen ein Ticket getauscht werden. Das Ticket ist persönlich und nicht übertragbar.
  • Das Ticket berechtigt zum Eintritt ans Ski-Cup Fest.
  • Verlorene Eintrittskarten oder Tickets werden grundsätzlich nicht ersetzt.

 

  1. Eintrittskarten

          Eintrittskarten sind nur von der Veranstalterin zu kaufen.

   4.1 Rückgabe- oder Rückerstattungsanspruch

          Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht der Eintrittskarte oder kein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte. Ausnahme:

  • Absage pandemiebedingt: Sollte der BSC aufgrund der aktuellen Pandemie kurzfristig abgesagt werden müssen werden die Tickets zurückerstattet.

     

   4.2 Weiterverkauf von Eintrittskarten

  • Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt.

 

  1. Haftung
  • Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen.
  • Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem BSC dem Tourismus Büro Kandersteg gebracht.

 

  1. Schlussbestimmungen
  • Muss das BSC aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Unwetter, Katastrophen, Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des BSC) abgesagt oder verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte noch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte, sondern die Eintrittskarte kann nur gegen eine Eintrittskarte für die nächste Ausgabe des BSC umgetauscht werden. In Ausnahmefällen kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen und einzelfallweise entscheiden, ob stattdessen der Kaufpreis der Eintrittskarte, abzüglich einer Handlingsgebühr von 10% des Kaufpreises (maximale Handlingsgebühr CHF 50.00), zurückerstattet wird. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
  • Muss der BSC aufgrund höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte, auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des BSC. Als Unterbruch des BSC gilt jede ab Eröffnung des BSC erfolgte temporäre Unterbrechung des BSC (z.B. wegen Unwetters). Als Abbruch des BSC gilt jeder ab Eröffnung des BSC erfolgter Abbruch des BSC (z.B. wegen behördlichen Verbots).
  • Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  • Nebenabreden bestehen keine.
  • Die Veranstalterin behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht innert 30 Tagen nach Publikation widersprochen wird.
  • Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts.